Bei chronischen Beschwerden und Erkrankungen suchen Sie Ihren Arzt des Vertrauens auf. Hält Ihr behandelnter Arzt aus medizinischer Sicht
Rehasport für erforderlich, stellt er Ihnen eine Verordnung 56 aus.
Dieses Rezept muss vor der Teilnahme von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Wenn die Verordnung durch die Krankenkasse vorliegt, kommen Sie in unser medizinisches Sportzentrum, wo wir einen Aufnahmetermin für Sie
organisieren.
Nur Teilnehmer mit gültiger Verordnung können am Rehasport teilnehmen. Wer als Selbstzahler teilnehmen
möchte, kann sich eine Verordnung von seinem Arzt ausstellen lassen und ohne Genehmigung der Krankenkasse trainieren. Die Abrechnung der Einheiten wird dann durch einen Behandlungsvertrag für
Privatpatienten geregelt.
Starten Sie noch heute Ihr Rehasportprogramm unter fachkundiger, medizinischer Anleitung.