R e h a s p o r t

BEILNGRIES

Was ist Rehabilitations-Sport?

 


Reha-Sport ist Sport für Menschen, die eine schwere Erkrankung oder Unfall hatten und somit

  • einen Behinderungsgrad haben
  • vor einer Behinderung stehen
  • einen Pflegegrad von 1-2 haben

 

 

 Reha-Sport ist

  • keine "Prävention" nach Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V, da eine körperliche Beeinträchtigung bereits vorhanden ist
  • kein Ersatz für eine "Akuttherapie"da eine Gruppentherapie keine gezielte Einzeltherapie ersetzt
  • keine "Rückenschule oder Wirbelsäulengymnastik" da sämtliche orthopädische Krankheitsbilder wie Fuß, Knie, Hüfte, Rücken, Arme, Schultern unspezifisch und allgemein trainiert werden
  • keine "Kur und Reha" da kein Gerätetraining, Physiotherapie, Ergo- und Psychotherapie ect. stattfindet

 

Der Reha-Sport in der Gruppe von à 45 min. soll den betroffenen Menschen helfen als Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben,

sowie zur langfristige Hilfe zur Selbsthilfe.

  • Ein Versicherter kann mit dem Rehabilitationssport beginnen, wenn für den Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) die Kostenübernahme vorliegt
  • Vor der Teilnahme ist ein Beratungsgespräch bei uns zu vereinbaren.
  • Der Teilnehmer/in unterschreibt grundsätzlich nach jeder Rehasportstunde und bestätigt somit, dass er/sie daran teilgenommen hat. Eine elektronische Unterschrift ist laut Leistungsträger nicht zulässig.
  • Wir arbeiten ausschließlich in Kleingruppen,  die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt  15 Teilnehmer/innen.
  • Rehabilitationssport muss in einer festen Gruppe von mindestens 45 min. laut Krankenkasse stattfinden. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer sich zu einer bestimmten Zeit bei uns im Sportzentrum einfinden und von einem Übungsleiter über die gesamte, festgelegte Zeitdauer angeleitet und betreut werden. Es ist nicht möglich, dass die Teilnehmer kommen und gehen können wann sie wollen bzw. nach eigenem Ermessen und willkürlich an Gruppen teilnehmen („Gruppenhopping“).
  • Selbstverständlich ist der Wechsel in eine andere Gruppe, aus beruflichen bzw. persönlichen Gründen möglich. Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass ein zu häufiger Wechsel die Förderung gruppendynamischer Effekte und den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen beeinträchtigen kann. Ein Wechsel ist auch nur möglich, falls ein Platz frei ist.
  • Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung, um dem ganzheitlichen Ansatz gerecht zu werden und um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen. Von daher ist eine regelmäßige Teilnahme besonders wichtig. Unterbrechungen sind nur auf begründete Ausnahmefälle begrenzt wie Urlaubsreisen, Krankenhaus-/ Rehabilitationsklinikaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit.
  • Bei unregelmäßiger Teilnahme am Rehabilitationssport ist die Therapiekontinuität und somit das Rehasportziel nicht gewährleistet. Es ist zulässig, den jeweiligen Teilnehmer bei wiederholtem Fernbleiben ohne ausreichende Entschuldigung ( Freizeitstress I fehlende Motivation ) von der weiteren Teilnahme auszuschließen und den Platz an eine andere Person zu vergeben.  Hierüber  wird der Rehabilitationsträger informiert. Ferner ist es empfehlenswert, auch den verordnenden Arzt über den Ausschluss und den Grund für den Ausschluss zu informieren.
  • Bei Unterschreitung einer bestimmten Gruppenstärke müssen evtl. Maßnahmen (Gruppenreduzierung, Zusammenlegung von Gruppen) überlegt/umgesetzt werden, um einen geregelten Übungsbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Kostenträger unterbinden somit Probleme in der Auslastung der einzelnen Übungsgruppen oder die "Reservierung" von Plätzen von Teilnehmern/innen, die nicht regelmäßig teilnehmen.
  • Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen, sind im Rehasport nicht möglich.
  • Unsere Leistungserbringung wird ausschließlich nur durch fachlich qualifizierte Rehasportgruppenleiter mit Physiotherapieausbildung durchgeführt werden,  dies gilt auch für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. Die Gruppen werden von einen Rehasportarzt betreut.
  • Die Kosten der Teilnahme wird vollkommen von den Krankenkassen und Rentenversicherungträgern übernommen. Mit der pauschalen Erstattung für jede Rehasportmaßnahme ist die vollständige Bereitstellung und Durchführung des Rehabilitationssports für die Einrichtung abgegolten. Wir erheben keinerlei Forderung einer verpflichtenden Mitgliedschaft, Eigenbeteiligungen, Versicherungsbeiträge, Zuzahlungen, Nutzungsgebühren für sanitäre Einrichtungen, Eintrittsgeldern für den Zugang zu den Übungsstätten oder Schwimmbädern.
  • Rehabilitationssport und Präventionsangebote I Fitnesskurse sind formal und inhaltlich unterschiedliche Versorgungsangebote und dürfen nicht in einer Gruppe gleichzeitig durchgeführt werden.
  •  Rehabilitationssport hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des Teilnehmers zu stärken, um ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Training durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots zu motivieren.
  • Alle Rehasportangebote stehen grundsätzlich den Teilnehmern nach Abschluss der Rehasportmaßnahme offen. Das heißt, Sie können auch nach Abschluß der Rehasportrezeptes bei uns weitertrainieren. Gerne kann Sie dabei der/die Freund/in, der/die Lebenspartner/in, Ehefrau/Ehemann oder Verwandtschaft begleiten, die Kurskosten erfragen Sie bei uns im Zentrum.

 

Sportliche Grüße, Ihr Rehasport-Team.

 

 

 

"Sport ist gesund und hält uns jung".